Etikettbeschriftung:
Nahrungsergänzung
Unveröffentlichte Angaben:
Unterstützt die Behandlung
von Diabetes 2,
wirkt blutzuckersenkend
Dosierung: 1-3 Kapseln
3 x pro Tag nach den Mahlzeiten
Ist Zimt immer
Zimt ?
Lesen Sie mehr
in einem Artikel von Wikipedia
In Zimt ist, vor allem im billigeren
Cassia-Zimt (auch: chinesischer Zimt), das als
gesundheitsschädlich geltende
Cumarin enthalten. Vor allem in Fertigprodukten wird
fast ausschließlich dieser aus China, Indonesien oder
Vietnam stammende Cassia-Zimt verarbeitet. Der
Cumarin-Anteil beider Zimtsorten unterscheidet sich
erheblich: Während er bei dem Cassia-Zimt bei ca. 2 g
Cumarin pro kg liegt, finden sich in der gleichen Menge
Ceylon-Zimt nur ca. 0,02 g Cumarin.
Cumarin kann bei Einnahme in den
Blutkreislauf Kopfschmerzen, Leberschäden,
Leberentzündungen und, wie in wahrscheinlich nur bedingt
auf den Menschen übertragbaren Tierversuchen mit
Ratten festgestellt wurde, in sehr hohen Dosierungen
sogar Krebs verursachen.
Bei Untersuchungen wurden, erstmals im
Januar 2006, in Deutschland (Nordrhein-Westfalen)
Zimtprodukte entdeckt, die den Höchstwert des
Cumarinanteils, entsprechend der gültigen
Aromenverordnung, um das 37-fache überschritten hatten.
Im Juni 2006 warnte erstmals dann auch das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer
Stellungnahme vor dem Verzehr großer Mengen von Zimt und
zimthaltigen Produkten: Schon bei Verzehr von 20 Gramm
der höchstbelasteten
Zimtsterne täglich (das entspricht bei vielen Marken
einer Menge von drei Stück) über einen längeren Zeitraum
werde die maximal tolerierbare Aufnahme bei Kleinkindern
erreicht. Eine zweite Stellungnahme des BfR bezieht sich
auf Zimtkapseln, die zur Behandlung von
Diabetes mellitus Typ II verkauft werden.[7]
Weitere Kontrollen wurden im Oktober 2006 vom
Verbraucherministerium angekündigt. Hierbei wurden
in Rheinland-Pfalz Zimtprodukte entdeckt, die 103 mg
Cumarin pro Kilogramm aufwiesen, während der Höchstwert
der Aromenverordnung nur 2 mg/kg beträgt (bis 1.
November 2006 jedoch 67 mg/kg).
Nach einer Empfehlung des BfR sollten
demnach „kleinere Kinder“ nicht mehr als 4 Zimtsterne, „größere
Kinder“ nicht mehr als 6 Zimtsterne und Erwachsene
maximal 8 Zimtsterne pro Tag zu sich nehmen. Zu beachten
ist aber ferner, dass auch in vielen anderen Produkten,
wie in Frühstücksprodukten, Lebkuchen, Puddings,
Glühwein, div. Teesorten, Gewürzmischungen (z. B.
Curry) und sogar in Kosmetika Zimt enthalten sein
kann. Dadurch sollte die Tagesration, entsprechend dem
persönlichem Konsum derartig „belasteter“ Produkte, noch
deutlich unter den Empfehlungen des BfR liegen.
Im häuslichen Bereich wird empfohlen, den
teureren Ceylon-Zimt zu verwenden, der in Reformhäusern,
Apotheken oder Drogeriemärkten bezogen werden kann und
aufgrund des geringen Cumarin-Gehalts als unbedenklich
gilt.
Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wirft der
Lebensmittelindustrie vor, aus Kostengründen den
billigeren Cassia-Zimt anstelle des teureren Ceylon-Zimts
einzusetzen. Die Lebensmittelindustrie bestreitet jedoch
den Vorwurf mit dem Argument, dass Cassia-Zimt vor allem
wegen seines hervorragenden Geschmacks eingesetzt wird.
Auch würde das typische Zimtaroma besser den Backprozess
überstehen. Weiterhin sei es schon aus mengenmäßigen
Gründen nicht möglich, den Ceylon-Zimt zu verwenden, da
dieser dafür zu selten sei.